Richtlinien zur Mitarbeiterüberwachung, um Verstöße gegen Gesetze zur Mitarbeiterüberwachung zu vermeiden

Richtlinien zur Mitarbeiterüberwachung, um Verstöße gegen Gesetze zur Mitarbeiterüberwachung zu vermeiden

Einführung

Für das wirksame Funktionieren von Organisationen ist es den Arbeitgebern gestattet, Mitarbeiterdaten zu sammeln und zu verwenden. Allerdings ist im Gesetz ganz klar festgelegt, dass es keinen Fall von Belästigung oder Rachegelüsten geben darf. Der Arbeitgeber darf nur Daten sammeln, die für den jeweiligen Anlass relevant sind. Sie sollten durch eine angemessene Verwendung gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber hat bestimmte Pflichten, die ihm das Gesetz auferlegt, wenn es um die Erhebung und Verwendung von Daten geht, einschließlich der von Dritten erhobenen Informationen.

Möglichkeiten zur Überwachung der Mitarbeiter

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie das Verhalten von Mitarbeitern überwacht werden kann. Normalerweise installiert und nutzt jede Organisation CCTV zur Verbrechensaufdeckung. Dies kann auch zur Aufdeckung von Straftaten genutzt werden, die von Mitarbeitern begangen werden. Die häufigste Form von Sicherheitsverletzungen in Unternehmen ist der Datenabfluss über E-Mails. Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, E-Mail-Scans zu installieren, um diese Art von Datenlecks zu verhindern. Bestimmte Maßnahmen, die das Unternehmen zum Schutz seiner eigenen Vermögenswerte ergreift, sind nach geltendem Recht immer zulässig.

Es sollte ein Gleichgewicht gewahrt werden

Überwachung und Einmischung gehen in der Regel Hand in Hand. Der Arbeitgeber sollte lediglich dafür sorgen, dass das Gleichgewicht gewahrt bleibt und keine Verletzung der Rechte auf Privatsphäre stattfindet. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Privatsphäre, und das wird ihm vom Gesetz zugestanden. Der Arbeitgeber kann auf keinen Fall über dem Gesetz stehen. Das gesetzlich verankerte Recht des Arbeitnehmers auf Privatsphäre kann von niemandem angetastet werden. Nur der Gesetzgeber hat das Recht, solche privaten Informationen zu verlangen, und nur auf seine Anweisung hin kann der Arbeitgeber diese Informationen sammeln und weitergeben.

Auch Arbeitnehmer haben ein Recht auf Information

Es gibt eine gesetzliche Bestimmung, die dem Arbeitnehmer das Recht gibt, zu wissen, dass er von seinem Arbeitgeber überwacht wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer (außer unter außergewöhnlichen Umständen) angemessen zu informieren und ihn auf dem Laufenden zu halten. Vom Arbeitgeber wird immer erwartet, dass er dafür sorgt, dass in den Bereichen, die von den Überwachungskameras erfasst werden, Schilder aufgestellt werden, die darauf hinweisen, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Der Arbeitgeber könnte auch von Zeit zu Zeit E-Mails an den Arbeitnehmer über die Computeraktivitäten schicken. Dadurch könnte der Arbeitnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese Aktivitäten überwacht werden und er daher vorsichtig sein sollte.

Die Dokumentation der Politik ist sehr wichtig

Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, für eine ordnungsgemäße Dokumentation zu sorgen, wenn es um die Ausarbeitung der Überwachungspolitik geht. In den Unterlagen sollte klar aufgeführt sein, was der Arbeitnehmer tun kann und was er nicht tun soll. Auch der Arbeitgeber sollte sich vergewissern, dass er seinen Teil des Vertrags einhält, bevor er vom Arbeitnehmer erwartet, dass er seinen Teil einhält. Der Arbeitgeber sollte auch darauf achten, dass von seiner Seite keine Überschreitungen begangen werden. Es kann für beide Parteien von Vorteil sein, dies in dokumentierter Form festzuhalten.

Zufallsstichproben sind zulässig

Stichproben sind nach dem Gesetz zulässig. Mit Stichproben ist gemeint, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, Stichproben von Daten wie E-Mails oder Videoaufzeichnungen zu nehmen, um etwaige Fälle von Diebstahl zu überprüfen. Der Arbeitgeber hat auch das Recht, die Daten eines Mitarbeiters zu überprüfen, den er für verdächtig hält.

Sammlung von nur geeigneten Informationen

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass nur die für den jeweiligen Fall erforderlichen Informationen gesammelt werden. Wenn jedoch bei weiteren Untersuchungen bestimmte neue Dinge auftauchen, ist der Arbeitgeber durchaus berechtigt, weitere Informationen zu sammeln. Außerdem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die so gesammelten Informationen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden müssen. Es gibt auch einen Zeitrahmen, nach dem die Daten nicht mehr aufbewahrt werden dürfen. Diese Aspekte müssen vom Arbeitgeber im Detail beachtet werden.

Das Sammeln von Informationen über gesundheitliche Aspekte ist erlaubt

Es kann immer wieder vorkommen, dass der Arbeitgeber persönliche Informationen über die Gesundheit seiner Mitarbeiter einholen muss. Dies kann auf die Einhaltung von Sicherheitsnormen zurückzuführen sein, insbesondere dort, wo die Arbeit in einer gefährlichen Umgebung stattfindet. Der Arbeitnehmer sollte jedoch darüber informiert werden und wissen, dass solche Informationen gesammelt werden. Der Arbeitgeber sollte auch in der Lage sein, die Einholung solcher Informationen zu begründen. Die Regeln und Vorschriften sollten dem Arbeitnehmer klar erläutert werden. Es versteht sich von selbst, dass derartige Informationen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden sollten.

Ausnahmen von der Regel

Manchmal könnte die Integrität des Arbeitnehmers verdächtig sein. Unter solchen Umständen hat der Arbeitgeber das Recht, geheime Ermittlungen ohne das Wissen des betroffenen Arbeitnehmers durchzuführen. Die Unterrichtung des Arbeitnehmers unter solchen Umständen würde den eigentlichen Zweck der Untersuchung zunichte machen. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass die Genehmigung für eine solche geheime Überwachung von der Geschäftsleitung eingeholt werden muss und dass die Anzahl der Personen, die die Untersuchung durchführen, begrenzt werden muss.

Es gibt eine bestimmte Frist, innerhalb derer die Überwachung abgeschlossen sein sollte. Es ist auch sehr deutlich dokumentiert, dass absolut private Orte wie Toiletten nicht Teil des Überwachungsprozesses sein sollten, es sei denn, es handelt sich um polizeiliche Ermittlungen. Falls der Arbeitgeber von den kriminellen Absichten des Arbeitnehmers überzeugt ist, sollten auch die Polizeibehörden informiert werden.

Disziplinarverfahren

Der Arbeitgeber hat das Recht, gegen den Arbeitnehmer nach den Regeln der Organisation vorzugehen. Der Arbeitnehmer sollte jedoch umfassend Gelegenheit erhalten, seinen Fall zu verteidigen. Er sollte das Recht erhalten, sich zu den Feststellungen zu äußern und diese anzufechten, wenn er sie für falsch hält. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine Informationen vorenthalten, da ihm diese Rechte vom Gesetz eingeräumt wurden.

Schlussfolgerung

Die Überwachung der Arbeitnehmer ist notwendig, sollte aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Tags:

Here are some other interesting articles: